Psychotherapie ?
ein kleiner Wegweiser …
Brauche ich eine Psychotherapie
Kurz gesagt: Im Zweifelsfall bitte jemand fragen, der "Ahnung" davon hat.
Psychische Leiden werden leider immer noch zu oft tabuisiert - auch von einem selbst. Dabei gibt es inzwischen gute Möglichkeiten zur effektiven Hilfe.
Also: Darüber Reden ist der Anfang … auch mit dem Hausarzt.
Psychische Leiden werden leider immer noch zu oft tabuisiert - auch von einem selbst. Dabei gibt es inzwischen gute Möglichkeiten zur effektiven Hilfe.
Also: Darüber Reden ist der Anfang … auch mit dem Hausarzt.
Welche Arten von Psychotherapie gibt es und welche hilft mir ggf. am besten?
Zur ambulanten Psychotherapie auf Kosten Ihrer Krankenkasse sind zur Zeit zugelassen:
Verhaltenstherapie, Tiefenpsychologische Psychotherapie, Systemische Psychotherapie und die klassische Psychoanalyse - die meisten davon in den "Settings" sowohl als Einzel- als auch als Gruppenbehandlung.
Abhängig von Ihrer Erkrankung kann ein Verfahren und/oder Setting effektiver für Sie sein als ein anderes.
Es kann deshalb nichts schaden, wenn Sie sich im Vorfeld Ihrer Suche nach einem Behandlungsplatz im Web informieren, sich erste Gedanken dazu machen und damit gezielter auf die Suche gehen können.
In der Sprechstunde (siehe weiter unten unter "Wie läuft …" erhalten Sie dazu natürlich eine professionelle Einordnung.
Verhaltenstherapie, Tiefenpsychologische Psychotherapie, Systemische Psychotherapie und die klassische Psychoanalyse - die meisten davon in den "Settings" sowohl als Einzel- als auch als Gruppenbehandlung.
Abhängig von Ihrer Erkrankung kann ein Verfahren und/oder Setting effektiver für Sie sein als ein anderes.
Es kann deshalb nichts schaden, wenn Sie sich im Vorfeld Ihrer Suche nach einem Behandlungsplatz im Web informieren, sich erste Gedanken dazu machen und damit gezielter auf die Suche gehen können.
In der Sprechstunde (siehe weiter unten unter "Wie läuft …" erhalten Sie dazu natürlich eine professionelle Einordnung.
Wer darf psychotherapeutisch behandeln und wann übernimmt die Krankenkasse die Kosten dafür?
Zunächst: Ihre gesetzliche Krankenkasse trägt (natürlich zuzahlungsfrei) die Kosten der (Heil-)Behandlung nur, wenn eine psychische Erkrankung vorliegt. Andernfalls ist ggf. auch der Weg in eine Beratungsstelle völlig ausreichend.
Dann: Die Berufsbezeichnungen sind leider verwirrend:
Grundsätzlich dürfen Sie (als Erwachsene) jeweils sogenannte "Ärztliche Psychotherapeuten" oder "Psychotherapeutische Psychotherapeuten" auf Kosten Ihrer Krankenkasse ambulant behandeln.
Der Unterschied liegt nur im Grundstudium: Diese haben entweder Medizin oder Psychologie studiert und anschließend eine mehrjährige identische "Facharztausbildung" absolviert - also die sogenannte berufsrechtliche Approbation erworben.
Mit der berufsrechtlichen Approbation alleine dürfen Behandler:innen aber nur im Rahmen des sogenannten Kostenerstattungsverfahrens mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse abrechnen.
Einen Kassenarztsitz (die sogenannte sozialrechtliche Approbation) erhält man nur, wenn man die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt (und einen kaufen kann/will …).
Heilpraktiker:innen haben diese Ausbildungen nicht durchlaufen. Ob und wann Sie die Kosten einer Behandlung bei Heilpraktikern erstattet bekommen sollten Ihnen diese selbst erklären.
Dann: Die Berufsbezeichnungen sind leider verwirrend:
Grundsätzlich dürfen Sie (als Erwachsene) jeweils sogenannte "Ärztliche Psychotherapeuten" oder "Psychotherapeutische Psychotherapeuten" auf Kosten Ihrer Krankenkasse ambulant behandeln.
Der Unterschied liegt nur im Grundstudium: Diese haben entweder Medizin oder Psychologie studiert und anschließend eine mehrjährige identische "Facharztausbildung" absolviert - also die sogenannte berufsrechtliche Approbation erworben.
Mit der berufsrechtlichen Approbation alleine dürfen Behandler:innen aber nur im Rahmen des sogenannten Kostenerstattungsverfahrens mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse abrechnen.
Einen Kassenarztsitz (die sogenannte sozialrechtliche Approbation) erhält man nur, wenn man die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt (und einen kaufen kann/will …).
Heilpraktiker:innen haben diese Ausbildungen nicht durchlaufen. Ob und wann Sie die Kosten einer Behandlung bei Heilpraktikern erstattet bekommen sollten Ihnen diese selbst erklären.
Wie finde ich einen Behandlungsplatz?
in unserer Region (östliches Ruhrgebiet)? Kurz gesagt: Leider meist nur mit Hartnäckigkeit und Geduld.
Vielleicht und hoffentlich sieht es ja bei Ihnen in der Region besser aus.
Vorab: Informieren Sie sich auf der Internetseite Ihrer zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung, wer in Ihrer Nähe einen entsprechende Kassenarztsitz hat und damit zu Lasten Ihrer gesetzlichen Krankenkasse psychotherapeutisch behandelt. Dort finden Sie in der Regel eine Umkreissuche, Angaben zum Therapieverfahren, die Sprechzeiten, Informationen zu Barrierefreiheit, Sprachkenntnissen etc..
Dann fangen Sie an zu suchen.
Viele Behandlungssuchende lassen sich auf 10, 20 (oder mit Massenmails auf noch mehr) Wartelisten registrieren. Das führt nach unserer Erfahrung zu einer Verzerrung der Nachfrage - mit der Folge, dass Wartelisten in dieser Form für uns als Behandler:innen nicht mehr realistisch und seriös handhabbar sind. Jede Praxis geht mit dieser Situation individuell um.
Was können Sie als Patient:in tun? Informieren Sie sich zunächst z.B. bei Haus- und/oder Facharzt, wer ggf. gut zu Ihnen ´passen´ könnte. Recherchieren Sie im Web.
Unserer persönliche Empfehlung: Fragen Sie dann nur bei max. 5 Praxen nach, gehen Sie ggf. auch einfach mal persönlich vorbei und bleiben Sie dann ´dran´.
Vielleicht und hoffentlich sieht es ja bei Ihnen in der Region besser aus.
Vorab: Informieren Sie sich auf der Internetseite Ihrer zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung, wer in Ihrer Nähe einen entsprechende Kassenarztsitz hat und damit zu Lasten Ihrer gesetzlichen Krankenkasse psychotherapeutisch behandelt. Dort finden Sie in der Regel eine Umkreissuche, Angaben zum Therapieverfahren, die Sprechzeiten, Informationen zu Barrierefreiheit, Sprachkenntnissen etc..
Dann fangen Sie an zu suchen.
Viele Behandlungssuchende lassen sich auf 10, 20 (oder mit Massenmails auf noch mehr) Wartelisten registrieren. Das führt nach unserer Erfahrung zu einer Verzerrung der Nachfrage - mit der Folge, dass Wartelisten in dieser Form für uns als Behandler:innen nicht mehr realistisch und seriös handhabbar sind. Jede Praxis geht mit dieser Situation individuell um.
Was können Sie als Patient:in tun? Informieren Sie sich zunächst z.B. bei Haus- und/oder Facharzt, wer ggf. gut zu Ihnen ´passen´ könnte. Recherchieren Sie im Web.
Unserer persönliche Empfehlung: Fragen Sie dann nur bei max. 5 Praxen nach, gehen Sie ggf. auch einfach mal persönlich vorbei und bleiben Sie dann ´dran´.
Wie läuft eine Psychotherapie grundsätzlich ab?
Sprechstunde: In den ersten Terminen wird abgeklärt, on eine Indikation vorliegt und welche Behandlungsform für Sie am effektivsten ist.
Probatorik: Im Anschluss wird gemeinsam gründlich abgeklärt, warum Sie unter einer psychischen Erkrankung leiden, was diese aufrecht erhält und daraus ein entsprechender Behandlungsplan abgeleitet. Natürlich prüft man auch gründlich und gemeinsam, ob man gut und effektiv zusammen arbeiten kann - scheuen Sie sich im Zweifelsfall nicht, die Behandlung ggf. abzubrechen und sich erneut auf die Suche zu begeben.
Somatische Abklärung: Zur Vermeidung von Fehlbehandlungen klärt Ihre Praxis während der Probatorik Im Hintergrund in Zusammenarbeit mit Ihrem Haus- und/oder Facharzt ab, ob körperliche Erkrankungen Ihre Beschwerden mit verursachen können.
Antragsverfahren: Jede ambulante Psychotherapie muss von Ihrer Krankenkasse genehmigt werden. Mit Ausnahmen ist das eine reine Formsache.
Kurzzeit- oder Langzeittherapie: In der Regel wird zuerst eine Kurzzeittherapie beantragt. Sollten zu Ihrer Gesundung mehr Therapiesitzungen erforderlich sein kann man grundsätzlich weitere Stunden beantragen.
Über all das klärt Sie Ihre Praxis sicher gründlich auf!
Probatorik: Im Anschluss wird gemeinsam gründlich abgeklärt, warum Sie unter einer psychischen Erkrankung leiden, was diese aufrecht erhält und daraus ein entsprechender Behandlungsplan abgeleitet. Natürlich prüft man auch gründlich und gemeinsam, ob man gut und effektiv zusammen arbeiten kann - scheuen Sie sich im Zweifelsfall nicht, die Behandlung ggf. abzubrechen und sich erneut auf die Suche zu begeben.
Somatische Abklärung: Zur Vermeidung von Fehlbehandlungen klärt Ihre Praxis während der Probatorik Im Hintergrund in Zusammenarbeit mit Ihrem Haus- und/oder Facharzt ab, ob körperliche Erkrankungen Ihre Beschwerden mit verursachen können.
Antragsverfahren: Jede ambulante Psychotherapie muss von Ihrer Krankenkasse genehmigt werden. Mit Ausnahmen ist das eine reine Formsache.
Kurzzeit- oder Langzeittherapie: In der Regel wird zuerst eine Kurzzeittherapie beantragt. Sollten zu Ihrer Gesundung mehr Therapiesitzungen erforderlich sein kann man grundsätzlich weitere Stunden beantragen.
Über all das klärt Sie Ihre Praxis sicher gründlich auf!
Was kann ich tun, wenn ich mich in einer Praxis nicht gut aufgehoben fühle?
Erster und wichtigster Rat: Sprechen Sie das Thema offen, freundlich und vor allem frühzeitig an.
Vielleicht gibt es ja eine Lösung.
Falls nicht: Sie haben jederzeit das Recht, eine an eine Praxis gebundene Therapie abzubrechen und (mit Genehmigung Ihrer Krankenkasse) in eine andere Praxis zu wechseln.
Falls nicht: Sie haben jederzeit das Recht, eine an eine Praxis gebundene Therapie abzubrechen und (mit Genehmigung Ihrer Krankenkasse) in eine andere Praxis zu wechseln.
Ich bin privat versichert. Was ist da anders?
Private Krankenversicherung sind bekanntlich in ihrer Vertragsgestaltung frei - es gibt keine einheitlichen gesetzlichen Regelungen und viele unterschiedliche Tarife.
Prüfen Sie also Ihren Versicherungsvertrag oder nehmen im Zweifelsfall Kontakt zu Ihrem Versicherer auf.
Für Beihilfestellen gilt mit Wirkung ab 01.07.2024 eine ähnliche unkompliziertere Form des Genehmigungsverfahrens wie bei gesetzlich Versicherten (für Kurzzeittherapien).
Prüfen Sie also Ihren Versicherungsvertrag oder nehmen im Zweifelsfall Kontakt zu Ihrem Versicherer auf.
Für Beihilfestellen gilt mit Wirkung ab 01.07.2024 eine ähnliche unkompliziertere Form des Genehmigungsverfahrens wie bei gesetzlich Versicherten (für Kurzzeittherapien).
Was dürfen wir als Psychologische Psychotherapeuten nicht für Sie tun?
Wir dürfen Sie nicht krankschreiben und Ihnen keine Medikamente verordnen.
Um so wichtiger ist eine gute Zusammenarbeit zwischen Ihnen, uns und Ihrem Haus- bzw. Facharzt.
Um so wichtiger ist eine gute Zusammenarbeit zwischen Ihnen, uns und Ihrem Haus- bzw. Facharzt.
Haben wir etwas für Sie Wichtiges vergessen? Lassen Sie es uns gern wissen - vielleicht hilft das ja auch anderen bei ihrer Suche.

